Blattgrund Verlag

Trennungsjahr: Was du in den zwölf Monaten für dich tun kannst

Die Fristen regeln andere. Das Leben dazwischen regelst du

Wer sich in Deutschland scheiden lassen will, lebt vorher in der Regel ein Jahr getrennt. Nach diesem Jahr gilt eine Ehe als gescheitert, wenn beide die Scheidung wollen oder einer zustimmt. Ohne Zustimmung sind es drei Jahre (§ 1566 BGB). Das Jahr soll zeigen, ob die Trennung endgültig ist.

Was in diesen zwölf Monaten rechtlich zu klären ist, Unterhalt, Wohnung, Kinder, Vermögen, gehört zu einer Fachanwältin für Familienrecht oder zu einer Beratungsstelle. Dieser Artikel handelt vom Rest, und der ist größer: Du wachst in diesem Jahr ungefähr 365 Mal auf, und für die meisten dieser Tage gibt es keine Frist und keinen Termin.

Getrennt leben geht auch unter einem Dach

Niemand muss für das Trennungsjahr ausziehen. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt zu leben (§ 1567 BGB, NRW-Justiz). Gemeint ist: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, kein gemeinsames Leben mehr im Alltag.

Juristisch ist das eine Lösung. Im Alltag ist es oft die anstrengendste Form des Trennungsjahrs. Was dabei hilft:

Ein kurzer Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr übrigens nicht. Das steht ebenfalls in § 1567. Wie lange „kurz“ ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht, deshalb gehört diese Frage zur Anwältin.

Ein Jahr, grob in vier Abschnitte geteilt

Zwölf Monate sind zu lang für einen Plan und zu kurz, um sie einfach vergehen zu lassen. Eine grobe Einteilung hilft, ohne dass du dich an Daten halten musst:

Die ersten drei Monate: Ordnung. Eigenes Konto, eigene Verträge, eine Übersicht, was reinkommt und was rausgeht. Ein Ort, an dem du schläfst und der sich nach dir anfühlt. In dieser Phase sind kleine erledigte Dinge mehr wert als große Pläne.

Monat vier bis sechs: Standort. Wenn der Alltag wieder trägt, kommt die Frage, wie es dir in den einzelnen Bereichen deines Lebens eigentlich geht. Wohnen, Geld, Freundschaften, Körper, Arbeit. Ein Lebensrad macht das in zehn Minuten sichtbar: acht Bereiche, jeder bekommt eine Zahl von 1 bis 10.

Monat sieben bis neun: Richtung. Jetzt lohnt sich der Blick nach vorn. Eine Übung, die dabei hilft: Schreib auf, wie das nächste Jahr gelaufen ist, als wäre es schon vorbei. In der Vergangenheitsform. „Im April bin ich umgezogen“ statt „ich möchte umziehen“. Wer so schreibt, muss sich festlegen.

Monat zehn bis zwölf: Anfangen. Aus der Richtung werden Termine. Nicht zehn Ziele, sondern eins oder zwei, jeweils mit einem ersten Schritt, der in diese Woche passt.

Wenn deine Trennung schon länger her ist oder ihr nie verheiratet wart, gilt dieselbe Einteilung. Das Jahr beginnt dann, wann du es beginnen lässt.

Womit du heute anfangen kannst

Nimm ein Blatt Papier und vervollständige diesen Satz dreimal hintereinander, ohne lange nachzudenken:

Wenn sich nichts ändert, bin ich in einem Jahr …

Der erste Versuch ist meist vernünftig, der zweite ehrlicher. Der dritte fühlt sich oft albern an und ist trotzdem der, der am meisten sagt. Lies die drei Sätze danach laut vor. Was dich dabei stört, ist ein guter Hinweis darauf, wo du anfangen solltest.


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